Befreiung von der Gebührenpflicht

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Personen, die zusätzlich zu ihrer AHV- oder IV-Rente Ergänzungsleistungen des Bundes erhalten, werden auf schriftliches Gesuch hin von der Gebührenpflicht befreit. Sie müssen danach keine Empfangsgebühren mehr bezahlen.

Das Gesuch reichen Sie am besten bereits dann bei uns ein, wenn Sie den Antrag auf Ergänzungsleistungen stellen. Sobald Sie von der Ausgleichskasse die Verfügung für die Ergänzungsleistungen erhalten haben, schicken Sie uns eine Kopie davon. Die Kopie ist als Beleg nötig, damit Billag die Gebührenbefreiung vornehmen kann.

Bitte benutzen Sie für Ihr Gesuch an Billag das offizielle Formular.