Strafbarkeit und Bussen

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Muss ich mit Strafe rechnen, wenn ich vergessen habe, mich bei Billag anzumelden?

In diesem Fall ist Billag verpflichtet, dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) Meldung zu machen. Das BAKOM entscheidet, ob ein Strafverfahren eingeleitet wird bzw. ob Sie gebüsst werden. Die seit der Inbetriebnahme des Gerätes angefallenen Gebühren müssen nachbezahlt werden.

Was passiert, wenn ich mich abmelde, damit ich die Gebühren nicht mehr bezahlen muss?

Falls Sie sich abmelden und trotzdem weiter über betriebsbereite Geräte verfügen, machen Sie sich strafbar. Für das Schwarzsehen und -hören sieht das Gesetz eine Busse bis CHF 5'000 vor (Art.101 RTVG).