Details zum Thema Gerät

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Muss ich das Autoradio bei Billag anmelden?

Der Empfang von Radioprogrammen ist melde- und gebührenpflichtig auch wenn dafür nur ein Autoradio benützt wird. Ist der Haushalt jedoch bereits angemeldet, so gilt das Autoradio der Bewohner ebenfalls als angemeldet.

Ist in der Fernsehgebühr auch das Radio eingeschlossen?

Nein, die Melde- und Gebührenpflicht besteht für Radio und Fernsehen separat. Wenn Sie Radio und Fernsehen besitzen, müssen Sie sich für beide Medien anmelden. Gebührentabelle

Muss ich auch Gebühren zahlen, wenn ich das Fernsehgerät nur als Monitor für Videos/DVD und/oder Computerspiele benutze?

Wenn das Gerät technisch in der Lage ist, Programme zu empfangen, sind Sie melde- und gebührenpflichtig. Es reicht nicht, die Antenne abzuhängen oder das Gerät nicht an das Kabelnetz anzuschliessen. Nur wenn keinerlei funktionierende Antenneninfrastruktur (Satellit, Antenne, Kabelnetz, Internet) vorhanden ist, besteht für das Fernsehgerät keine Meldepflicht.

Mit meinem Handy bzw. Walkman kann man auch Radio hören. Muss ich mich für den Radioempfang anmelden?

Ja. Laut Gesetz muss man sich anmelden, sobald ein Gerät vorhanden ist, das technisch in der Lage ist, Programme zu empfangen. Da die Gebühren jedoch pro Haushalt bezahlt werden, können Sie nach der Anmeldung so viele Radioempfangsgeräte benutzen, wie Sie möchten. Die Gebühr ist nur einmal zu bezahlen.

Mit meinem Handy kann man auch fernsehen. Muss ich mich für den Fernsehempfang anmelden?

Ja, wenn das Handy die Programme via DVB-H (digitales, mobiles Fernsehen, sog. "Handy-TV") empfängt. Nicht gebührenpflichtig ist der Empfang von Fernsehprogrammen auf dem Handy mittels Streaming (EDGE/UMTS), da die Empfangsqualität nicht mit derjenigen der konventionellen Empfgangsgeräte vergleichbar ist.

Ich habe einen Computer mit Internetzugang. Muss ich mich für den Radio- bzw. den Fernsehempfang anmelden?

Laut Gesetz muss man sich anmelden, sobald ein Gerät vorhanden ist, das technisch in der Lage ist, Programme zu empfangen. Darunter fallen, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind, auch Computer mit Internetzugang. (Ob die Programme auch genutzt werden oder nicht, ist rechtlich nicht von Belang.)

Da die Gebühren pro Haushalt und nicht pro Gerät bezahlt werden, sind Sie für den Programmempfang möglicherweise schon angemeldet. Dann brauchen Sie wegen Ihres Computers nichts weiter zu unternehmen. Sollten Sie jedoch über keine anderen Empfangsgeräte als den Computer verfügen, müssen Sie sich anmelden, wenn die untenstehenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind. Diese Regelung tritt am 1. September 2008 in Kraft. Die bisherige Regelung können Sie hier einsehen.

Privater Radioempfang:

  • Der Haushalt verfügt über einen Internetzugang via ISDN- oder Breitbandanschluss (z.B. ADSL, Kabelnetz).
  • Eine entsprechende Software (z.B. Mediaplayer, Realplayer) ermöglicht den Empfang.
Privater Fernsehempfang:

  • Der Haushalt verfügt über einen Breitbandanschluss (z.B. ADSL, Kabelnetz).
  • Eine entsprechende Software (z.B. Mediaplayer, Realplayer) ermöglicht den Empfang.
  • Der Haushalt hat ein kostenpflichtiges Abonnement für den Empfang von Fernsehprogrammen abgeschlossen oder hat sich bei einer Anbieterin registriert, die kostenlos Zugang zu Fernsehprogrammen gewährt.
Empfang via Computer und Internet in Betrieben: bitte hier klicken.

Muss ich zusätzlich zum Kabelnetzanschluss auch Empfangsgebühren bezahlen?

Ja. Der Kabelnetzanschluss und die Empfangsgebühren haben nichts miteinander zu tun. Das Angebot des Kabelnetzes beruht auf einem privatrechtlichen Vertrag, den Sie mit dem Kabelnetzbetreiber abschliessen. Dafür erhalten Sie die Programme in einer bestimmten Qualität ins Haus geliefert. Die Empfangsgebühr ist dem Bund geschuldet, wenn betriebsbereite Radio- und / oder Fernsehgeräte vorhanden sind.

Warum muss ich Gebühren zahlen, wenn ich nur ausländische Programme mit der Satellitenschüssel konsumiere?

Die Gebühr ist dem Bund dafür geschuldet, dass Programme empfangen werden. Welche Programme auf welchem Wege empfangen werden, spielt dabei keine Rolle.

Muss ich auch Empfangsgebühren bezahlen, wenn ich keine SRG-Programme empfange?

Ja. Es kommt nicht darauf an, welche Programme Sie empfangen, ob Sie dazu einen Kabelanschluss, eine Parabolantenne oder eine Zimmerantenne benutzen und wie häufig Sie Programme empfangen. Die Gebührenpflicht besteht auch, wenn Sie ausschliesslich ausländische Sender empfangen.