Was im Gesetz steht

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Das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) regelt die Erhebung der Radio- und Fernsehempfangsgebühren. Einzelheiten sind in der Verordnung zum Gesetz festgehalten. Mit den untenstehenden Links können Sie die einschlägigen Gesetzestexte gemäss der "Systematischen Sammlung des Bundesrechts" abrufen.

Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG)

Radio- und Fernsehverordnung (RTVV)

Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen durch Billag

Wie Billag die gesetzlichen Bestimmungen in der Praxis anwendet, ist im so genannten "Auslegungspapier" festgehalten, das Ihnen hier zum Download zur Verfügung steht.