Urheberrechtsentschädigungen (SUISA)

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Betriebe zahlen in der Regel neben den Empfangsgebühren auch Urheberrechtsentschädigungen (SUISA). Wir senden Ihnen dafür eine separate Rechnung zusammen mit der Rechnung für die Empfangsgebühren für den gewerblichen/kommerziellen Empfang. Ab Januar 2011 erfolgt die Rechnungstellung jährlich. Auf Wunsch könnnen Sie auch alle drei Monate bezahlen.

Inklusive der in der Volksabstimmung vom 29. September 2009 beschlossenen Erhöhung der Mehrwertsteuer ergeben sich ab 1. Januar 2011 folgende Beträge:

Basisvergütung Radio 3-Monate Jahr
Urheberrechte (inkl. 2.5 % MWST) 36.90 147.60
Verwandte Schutzrechte (inkl. 8.0 % MWST) 12.95 51.85
Total Radio (inkl. MWST) 49.85 199.45
Basisvergütung Fernsehen    
Urheberrechte (inkl. 2.5 % MWST) 39.90 159.60
Verwandte Schutzrechte (inkl. 8.0 % MWST) 14.00 56.05
Total Fernseh (inkl. MWST) 53.90 215.65
Alle Beträge kaufmännisch gerundet