EMPFANGSGEBÜHREN SCHENKEN

  • 1. Daten eingeben
  • 2. Prüfen und senden
  • 3. Beleg drucken
Zum Geburtstag, zu Weihnachten oder zur neuen Wohnung: die Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen als Geschenk! Eine Idee, die Freude bereitet.

Füllen Sie einfach das untenstehende Formular aus. Die schenkende und die beschenkte Person erhalten anschliessend eine Bestätigung per Post mit den genauen Angaben zum Gebührengeschenk.

(Mit dem * gekennzeichnete Formularfelder müssen ausgefüllt werden.)
Das Geschenk ist für folgende Person:
Anrede * Frau    Herr
/ / TT.MM.JJJJ
 
Bitte senden sie die Rechnung an folgende Adresse:
Anrede* Frau    Herr
/ /
 
 
Angaben zum Geschenk:*
 
Es beginnt im und dauert
 
Wichtiger Hinweis: Wir stellen die Empfangsgebühren vierteljährlich in Rechnung (anfangs Januar, April, Juli, Oktober). Abhängig davon, in welchem Monat des Quartals das Geschenk beginnt, stellen wir dafür der schenkenden Person für das erste Geschenk-Quartal wie folgt Rechnung:

Beginn im ersten Monat des Quartals: drei Monate werden verrechnet
(Bsp. Januar: Januar, Februar, März)
Beginn im zweiten Monat des Quartals: zwei Monate werden verrechnet
(Bsp. Mai: Mai und Juni)
Beginn im dritten Monat des Quartals: ein Monat wird verrechnet
(Bsp. September: September wird verrechnet)

Ist das Geschenk für einen Neukunden, so wird der erste Monat nicht verrechnet und das Geschenk beginnt anschliessend (September: September nicht verrechnet; Oktober, November, Dezember verrechnet).
 
Billag untersteht auch als private Firma den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz, wie sie für Bundesorgane gelten. Ihre Angaben werden ausschliesslich für die Erhebung der Radio- und Fernsehempfangsgebühren verwendet. Sie werden über eine gesicherte Verbindung übermittelt.