Wer die Bedeutung der folgenden drei Stichworte kennt, weiss schon fast alles über die Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen
Haushalt / Betrieb
Die Empfangsgebühren werden pro Haushalt bezahlt, nicht etwa pro Gerät. Familien, Wohngemeinschaften oder Paare, die im selben Haushalt leben, bezahlen die Gebühren nur einmal.
Betriebe bezahlen grundsätzlich pro Standort. Unter gewissen Voraussetzungen sind die Gebühren abhängig von der Anzahl der Geräte.
Betriebe bezahlen grundsätzlich pro Standort. Unter gewissen Voraussetzungen sind die Gebühren abhängig von der Anzahl der Geräte.
Gerät
Gemeint sind alle Geräte, mit denen es technisch möglich ist, Radio- und/oder TV-Programme zu empfangen. Neben Radio und TV fallen darunter auch multifunktionale Geräte (bspw. Computer oder Handy).
Melde- und Gebührenpflicht
Die beiden Pflichten sind im Radio- und Fernsehgesetz geregelt. Es geht davon aus, dass sich die KonsumentInnen von sich aus bei Billag anmelden, wenn sie ein betriebsbereites Gerät haben.
